Amtstafel
Offizielle Kundmachungen, Verordnungen und Dokumente der Gemeinde.
Kundmachung
Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.35 "Niedergrail"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 und 03.06.2026 bis 18.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.
Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 „Niedergrail“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 065FK26 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.35 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.31 "Stainzenhof"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.
Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 „Stainzenhof“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 171FK25 vom 13.02.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.31 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.30 "Greisdorf Südost"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 22.05.2026 bis 09.06.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.
Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 „Greisdorf Südost“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 165FK25 vom 19.06.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.30 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Kundmachung Endbeschluss Flächenwidmungsplanänderung 1.29 "Pirkhofberg"
Der Gemeinderat der Gemeinde Sankt Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung am 30.06.2026 die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 „Pirkhofberg“ nach erfolgter schriftlicher Anhörung in der Zeit von 23.01.2026 bis 06.02.2026 sowie nach Behandlung der eingelangten Einwendungen und Stellungnahmen beschlossen.
Die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 „Pirkhofberg“ der Gemeinde (Wortlaut und Rechtsplan samt angefügtem Erläuterungsbericht), verfasst von der Pumpernig & Partner GmbH, GZ: 164FK25 vom 04.05.2026 tritt mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Rechtskraft.
Innerhalb der Kundmachungsfrist (2 Wochen) und danach kann in die Verordnung über die Flächenwidmungsplan-Änderung, Verfahrensfall lfde. Nr. 1.29 sowie auch den gesamten Flächenwidmungsplan im Gemeindeamt während der Amtsstunden/Parteienverkehrszeiten öffentlich Einsicht genommen werden.
Bauverhandlung am Dienstag, 28. Juli 2026
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
Sankt Stefan 10a Immobilien GmbH & Co KG, FN 549751h
vertreten durch Christian Anwander, 8010 Graz
Dienstag, 28.07.2026 mit Beginn um ca. 09:00 Uhr
Bauverhandlung am Diestag, 28. Juli 2026
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
Helmut und Monika Huber, 8511 Sankt Stefan ob Stainz
Dienstag, 28.07.2026 mit Beginn um ca. 08:15 Uhr
Bauverhandlung am Dienstag, 28. Juli 2026
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung
Anton Peter Achatz, 8511 Sankt Stefan ob Stainz
Dienstag, 28.07.2026 mit Beginn um ca. 07:30 Uhr
Verordnung Auflösung öffentliches Gut Hochgrail, KG Steinreib
Hier finden Sie die Kundmachung zur Auflösung Öffentliches Gut Hochgrail, KG Steinreib
Entwurf 1. Nachtragsvoranschlag 2026, Vorbericht und MFEP
Hier finden Sie die Unterlagen zum Entwurf des 1. Nachtragsvoranschlags (NVA) 2026, den Vorbericht zum NVA 2026 sowie den Entwurf zur Mittelfristigen Finanzplanung (MEFP) 2026.
Rechnungsabschluss 2025
Hier finden Sie die Unterlagen zum Rechnungsabschluss 2025
Voranschlag und MEFP 2026
Hier finden Sie die Unterlagen zum Voranschlag (VA) sowie zur Mittelfristigen Finanzplanung (MEFP) 2026.
Gemeinderat Sitzungsplan 2026
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 gemäß § 51 Stmk. Gemeindeordnung 1967 idgF. folgenden Sitzungsplan beschlossen:
- Montag, 23. Februar 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
- Montag, 30. März 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
- Dienstag, 30. Juni 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
- Dienstag, 29. September 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
- Mittwoch, 16. Dezember 2026 um 19.00 Uhr in der Mittelschule St. Stefan ob Stainz
Bei Bedarf ist eine Abweichung vom Sitzungsplan oder ein Einschub von notwendigen Sitzungen zulässig.
Die Kundmachung dazu finden Sie unter PDF.
Kundmachung über die Änderung der Wassergebührenverordnung
Der Gemeinderat der Gemeinde St. Stefan ob Stainz hat in seiner Sitzung vom 16.12.2025, TOP 13, GZ: A-2025-1039-01408, die Änderung der Wassergebührenverordnung vom 29.06.2023 beschlossen.
Die Kundmachung entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument.
Kundmachung über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026
Die Kundmachung über die Wertsicherung von Benützungsgebühren 2026 finden Sie unter PDF.